Schulentwicklungsplan zurück in den Ausschuss – 
Vernunft setzt sich knapp durch

14.04.2026

 

Mit 14 zu 13 Stimmen hat die Gemeindevertretung Neuenhagen den Schulentwicklungsplan (SEP) in der jüngsten Sitzung in den Bildungsausschuss zurückverwiesen. Eine knappe, aber folgerichtige Entscheidung. Denn was in der Debatte sichtbar wurde, ist mehr als ein planerischer Formfehler: Es ist das Symptom einer Bildungspolitik, die sich zu sehr an dem orientiert, was sich gut verkünden lässt – und zu wenig an dem, was Eltern und Kinder tatsächlich brauchen. Es gilt ein altes Sprichwort: Der Wurm muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler. Schulpolitik, die nach Wahlkampflogik gemacht wird, dreht dieses Prinzip um.

Wortgleiche Stellungnahmen und fehlende Übergangsdaten

Im Verlauf der Sitzung wurde ein strukturelles Problem sichtbar, das über einen bloßen Verfahrensfehler weit hinausgeht: Die Stellungnahme der Fallada-Grundschule ist wortgleich – einschließlich identischer Fehler – mit der Stellungnahme der Grundschule am Schwanenteich. Schulkonferenzen sind gesetzlich als eigenständige, unabhängige Gremien vorgesehen. Wenn ihre Voten faktisch identisch sind, ist diese Unabhängigkeit zumindest ernsthaft in Zweifel zu ziehen. Die Frage, ob hier Textvorlagen im Umlauf waren und welche Rolle die Gemeindeverwaltung bei deren Erstellung gespielt haben könnte, blieb unbeantwortet.

Hinzu kommt ein weiterer blinder Fleck im Datenfundament des Plans: Die konkreten Ergebnisse des Ü7-Übergangsverfahrens der letzten drei Jahre für Neuenhagener Schülerinnen und Schüler wurden bis heute nicht vorgelegt. Denn die Gemeinde muss  ja den Bedarf mit ausschließlichen Neuenhagener Kindern decken können. Wie viele Kinder erhielten eine EBR (erweiterte Berufsbildungsreife, das ist der erweiterte Hauptschulabschluss) i.d.R. Oberschule)-Empfehlung? Wie viele eine FOR (Fachoberschulreife, das ist der Realschulabschlussnach der 10. Klasse i.d.R. Gesamtschule) und wie viele eine AHR (Allgemeine Fachoberschulreife, das entspricht dem Abitur nach 12 Jahren auf dem Gymnasium oder 13 Jahren auf der Gesamtschule)? Ohne diese Zahlen ist jede Aussage über den tatsächlichen Bedarf einer Oberschule oder einer Gesamtschule zwangsläufig unvollständig. Schulentwicklungsplanung bedeutet nicht, zu zählen, wo Kinder heute hingehen – sie muss analysieren, welche Abschlüsse angestrebt werden und welche Schulform diese realistisch ermöglicht.

Die Schulform, die dem Angler schmeckt

Der eigentliche Kern des Problems liegt tiefer. Eine Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe – das, was Eltern in Neuenhagen tatsächlich nachfragen – erfordert einen eigenständigen Standort, eine gesonderte Infrastruktur und einen längeren Planungshorizont. Eine Oberschule hingegen lässt sich im Wahlkampf als unmittelbare, sichtbare Maßnahme kommunizieren. Sie schmeckt dem Angler. Ob sie dem Fisch schmeckt – das heißt: ob sie dem entspricht, was Familien für ihre Kinder wollen und brauchen – ist eine andere Frage, und eine, die der Schulentwicklungsplan in seiner vorliegenden Form schuldig bleibt.

Die Anmeldezahlen des Kompletten Landkreises sprechen eine deutliche Sprache: Bereinigt man die Erstwahlzahlen um den bevorstehenden Schulformwechsel der Oberschule Fredersdorf zur Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, verbleiben faktisch 65 Kinder, die eine klassische Oberschule nachfragen. Der Elternwille im Gemeindegebiet ist dabei konsistent: Familien in Neuenhagen präferieren das Gymnasium oder eine Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe. Diese Präferenz ist kein Ausdruck von Selektion, sondern rationaler Bildungsplanung – Eltern denken in Kategorien der Lebenschancen ihrer Kinder, nicht in schulpolitischen Systematiken.

Was nicht besprochen wurde: die Interimslösung am Gruscheweg

Bemerkenswert ist, dass in der gesamten Sitzung kein Wort über die konkrete Ausgestaltung der geplanten Interimslösung fiel – obwohl diese für die Frage der Umsetzbarkeit des Vorhabens von zentraler Bedeutung ist. Die neue Oberschule soll nach Willen der Verwaltung in den Räumlichkeiten der Grundschule am Gruscheweg untergebracht werden, und zwar für einen Zeitraum, der mittlerweile auf drei Jahre veranschlagt wird. Ursprünglich war von einem Jahr die Rede.

Diese Konstellation wirft Fragen auf, die einer ernsthaften öffentlichen Diskussion bedürfen. Die Klassenzimmer am Gruscheweg sind für Grundschulkinder konzipiert – ergonomisch, räumlich und ausstattungsbezogen. Fachraum für den naturwissenschaftlichen Unterricht, technische Werkstätten und eine IT-Infrastruktur für die Sekundarstufe I sind nicht vorhanden und im Bestandsgebäude bei gleichzeitiger Grundschulnutzung nicht darstellbar. Mehr als zweihundert Grundschulkinder und über hundert Jugendliche würden sich einen gemeinsamen Pausenhof teilen – eine Konstellation, die entwicklungspsychologisch belastend und organisatorisch kaum handhabbar ist. Die Sporthalle, die heute bereits von Grundschule und Hort intensiv belegt wird, soll künftig zusätzlich einer zweizügigen Oberschule zur Verfügung stehen. Unter keinem realistischen Stundenplanszenario ist das ohne substanzielle Einschränkungen für alle Beteiligten darstellbar.

Auch hier gilt: Wer den Fisch fragen würde – also die Kinder, die Eltern, das Lehrpersonal –, käme zu anderen Schlussfolgerungen als derjenige, der den Wurm nach eigenem Gutdünken auswählt.

Nacharbeit mit Substanz

Die Rückverweisung des Schulentwicklungsplans ist ein klarer Auftrag an die Verwaltung: belastbare Ü7-Daten der letzten drei Jahre vorlegen, die Klassifizierungsfehler im Plan korrigieren, die Unabhängigkeit der Schulkonferenz-Stellungnahmen sicherstellen – und eine transparente, öffentlich diskutierte Antwort auf die Frage geben, was die Interimslösung am Gruscheweg für Grundschulkinder, Hortkinder und Lehrkräfte beider Schulen konkret bedeutet.

Neuenhagen braucht eine Schule, die dem tatsächlichen Bedarf seiner Familien entspricht, auf einem eigenen Gelände betrieben wird und Schülerinnen und Schülern alle Bildungswege bis zum Abitur offen hält. Nicht die Schule, die sich am einfachsten ankündigen lässt. Sondern die, die den Kindern dieser Gemeinde tatsächlich nützt. Der Wurm muss dem Fisch schmecken – nicht dem Angler.

Petri Heil.


Hier finden Sie weitere Artikel "weiter"